Zertifizierter Metallbau bietet Sicherheit und Qualität für jedes Projekt

Kolb Metallbau ist nach DIN EN 1090 zertifiziert.

Information zur DIN EN 1090

Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken

Die Bauproduktenverordnung, Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten, verpflichtet die Hersteller von Bauprodukten dazu, ihre Produkte mit dem CE-Zeichen zu versehen und für sie eine Leistungserklärung abzugeben.

Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung der Produkte und die Abgabe der Leistungserklärung ist, dass die dafür geltenden Regeln eingehalten werden.

Für tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium, wie z.B. Geländer, Treppen, Rahmen, Hallen usw. ist das geltende harmonisierte Regelwerk die DIN EN 1090-1. Sie fordert die Zertifizierung der Betriebe und die regelmäßige Inspektion der werkseigenen Produktionskontrolle durch eine notifizierte Stelle.

Welche Vorteile bietet die Zertifizierung eines Betriebes nach der DIN EN 1090?

Der Hersteller weist nach, dass er: 

  • die strengen Anforderungen der DIN EN 1090-1 an die Qualifikation seiner Mitarbeiter, die technische Ausstattung des Betriebes und die werkseigene Produktionskontrolle erfüllt.
  • berechtigt ist, die CE-Kennzeichnung anzubringen und die Leistungserklärung auszustellen.
  • Der Kunde gewinnt Rechtssicherheit dadurch, dass er ein Bauprodukt erhält, das
  • nachweislich die Leistungsmerkmale erfüllt, die in der technischen Spezifikation (Zeichnungen, Baubeschreibung...) vereinbart sind, denn das bestätigt die Leistungs-Erklärung.
  • nachweislich in Verkehr gebracht werden kann, bestätigt durch die CE-Kennzeichnung.
Zertifikat Kolb Metallbau
Zertifikat Kolb Metallbau

Welche Risiken birgt es, wenn der Hersteller nicht nach DIN EN 1090 zertifiziert ist?

Der Hersteller läuft Gefahr, dass die Abnahme der Leistung verweigert wird. Nur Bauprodukte, die den Forderungen der Bauproduktenverordnung entsprechen, dürfen in Verkehr gebracht werden.

Der Kunde gewinnt durch die CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung Rechtssicherheit gegenüber dem Hersteller des Bauprodukts, und er gewinnt Rechtssicherheit gegenüber dem "Nutzer" seiner Immobilie. Kommt es infolge eines nicht "verkehrsfähigen Bauteils" - z.B. einem tragenden Bauteil ohne CE-Kennzeichnung - zu einem Schaden, haftet zunächst er.

Fazit: Wer einen Betrieb beauftragt, der nicht nach DIN EN 1090 zertifiziert ist, spart an Sicherheit und damit bestimmt am falschen Ende.